Amtliche Vermessung
Die amtliche Vermessung ist eine wichtige Grundlage für Geodaten, welche durch die Wirtschaft, Verwaltungen und Privatpersonen genutzt werden. Sie ist ein Grundpfeiler des Grundbuches und dient der Sicherung unseres Grundeigentums. Als patentierte Ingenieurgeometer sind wir zur Erstellung und Nachführung des Grundbuchplans berechtigt. Die amtliche Vermessung beruht auf dem Artikel 950 ZGB und wird durch verschiedene Rechtsgrundlagen sichergestellt. Die Wichtigsten sind die Verordnung über die amtliche Vermessung, die Technische Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung und die Kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung. Mehr Informationen dazu finden Sie auf www.cadastre.ch.
Unsere Nachführungsgemeinden
- Erlenbach
- Grüningen
- Herrliberg
- Oetwil am See
- Stäfa
Unsere Arbeitsleistungen
- Ausarbeitung von Mutationsvorschlägen
- Grenzmutationen: Aufteilung, Veränderung und Zusammenlegung von Grundstücken, Mutationsplan und Mutationstabelle als Grundlage für das Grundbuchamt
- Absteckung und Vermarkung von Grenzpunkten
- Aufnahme von Neu- oder Anbauten und neuer Umgebungsgestaltung zur Nachführung des Planes für das Grundbuch
- Verwaltung der digitalen Raumdaten (Eigentumsgrenzen, Grundsituation, Zonengrenzen, Baulinien, Abstandslinien etc.)
- Sicherstellung der Werterhaltung am Vermessungswerk
- Ausgabe von aktuellen Daten in Form von Plänen (z.B. Katasterpläne und digitale Daten)
- Auskünfte, Beratungen und Expertisen